§ 10 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR 6h-/12h-/24-MTB Events (XCO- u. DHI-XXL-Events) Allgemeines für XCO-XXL-Events

 

12.9.01 Grundsätzlich sind diese Rennen Cross-Country-Rennen. Somit gelten die Cross-Country-Bestimmungen sinngemäß auch für XCO-XXL-Events

12.9.02 Lizenzfahrer haben ihre Lizenz unaufgefordert bei der Anmeldung vorzuweisen.

12.9.03 Das Mindestalter für die Teilnahme an XCO-XXL-Events beträgt 19 Jahre

12.9.04 Streckenlänge bleibt dem VA frei, muss aber entsprechend den XCO-Bestimmungen adaptiert sein.

12.9.05 Die Höhe des Nenngeldes ist frei.

12.9.06 Ist bei einem 2er- bis 4er-Team mehr als 1 Lizenzfahrer, so muss dieses Team gesondert in der Lizenzklasse gewertet werden. Ab 5er-Teams bleibt es dem Team überlassen und wird nicht extra gewertet.

12.9.07 Mixed-Teams: Es fährt mindestens eine Frau mit

12.9.08 Mixed-Teams Lizenz: Wie Pkt. 12.9.04

12.9.09 Die Veranstaltung ist vom ÖRV zu genehmigen. Auf der Ausschreibung ist die Genehmigungsnummer anzuführen.

12.9.10 Für XCO-XXL-Events gilt die gleiche Einteilung der Kampfrichter wie für XC Rennen. Vorgeschriebene Anzahl: mind. 3 bei Indoor- und 4 bei Outdoor Events.

12.9.11 Der Rennleiter darf nicht aktiv als Fahrer teilnehmen

12.9.12. Die Einteilung (Schicht) der RL vor Ort hat der vom ÖRV bestimmte Chefkampfrichter durchzuführen.

12.9.13. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass eine Zeitnahme verwendet wird, welche im Stande ist, jederzeit/laufend einen Zwischenstand des Rennens mittels Aushang den Aktiven bereit zu stellen. Auf der Infotafel muss mind. jede volle Stunde der neueste Stand ausgehängt werden.

12.9.14 Chipzeitnehmung (Transponder) ist Pflicht

12.9.15 Beim Ein- und Ausfahren hat jeweils eine Zeitnehmungsmatte zu liegen, welche auch bei Fahrerwechsel ermöglicht, jede Rundenzeit aufzuzeichnen,

12.9.16 Es ist ein System einzurichten, das den Wechsel bei Teams im Rundenprotokoll aufscheinen lässt.

12.9.17 Die Wechselzone muss so angelegt sein, dass keine Unfälle passieren können.

12.9.18 In der Wechselzone darf nicht gefahren werden.

12.9.19 Die Wechselzone soll so positioniert werden, dass sie gut einsehbar ist.

12.9.20 Ordner haben darauf zu achten, dass sich keine unbefugten Personen in der Wechselzone aufhalten. Es dürfen sich maximal der einfahrende und der ablösende Aktive in der Wechselzone aufhalten.

12.9.21 Reparaturtätigkeiten dürfen nicht in der Wechselzone durchgeführt

12.9.22 Erstreckt sich solch ein Event in die Nachtstunden, so haben die Aktiven eine ausreichende Beleuchtung bei sich zu führen, welche nach Aufforderung durch die Rennleitung auch einzuschalten ist. Der Zeitpunkt wird durch die Rennleitung während des Rennens festgelegt und über Platzsprecher sowie Infotafel den Aktiven mitgeteilt.

12.9.23 Wird die Beleuchtung trotz Aufforderung der Rennleitung nicht eingeschaltet bzw. reicht die Helligkeit dieser nicht aus, so wird der Aktive beim ersten Mal verwarnt und beim zweiten Mal bestraft. Bestrafung: Fahrverbot bis zur offiziellen Freigabe ohne Licht oder entsprechender Nachjustierung der Beleuchtung.

12.9.24 Der Veranstalter hat darauf zu achten, dass ausreichend Verpflegung für die Aktiven zur Verfügung steht.

12.9.25 Eine Erste Hilfe Station ist unweit der Wechselzone einzurichten.

12.9.26 Die Strecke hat 100%ig gesperrt zu sein.

12.9.27 Wertung: Der Rennleiter zeigt die letzte Runde ab dem Führenden der Einzelwertung akustisch und/oder visuell an. Reihung erfolgt dann nach gefahrenen Runde und Zieleinlauf.

12.9.28 Es besteht Helmpflicht.

12.9.29 Verpflegung und technische Hilfe sind auf dem gesamten Kurs erlaubt. Ausgenommen sind die Wechselzonen und der vom Rennleiter definierte Bereich vor und nach dem Start/Ziel-Bereich.

12.9.30 Bei Defekt und Verlassen der Strecke muss das Rennen wieder ab der selben Stelle fortgesetzt werden.

12.9.31 Die auszuschreibenden Kategorien (Jahrgänge) sind vom Veranstalter alleinverantwortlich festzulegen.

12.9.32. Preisgeld entsprechend Pkt. 12.9.31

Die gesamte ÖRV Wettfahrtbestimmung Mountainbike ist zum Download bereit gestellt unter Punkt IV Mountainbike:

www.radsportverband.at

Versicherung:

Die Versicherung ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers. Mit seiner Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer, von diesem Reglementpassus Kenntnis zu haben. Teamchefs die ein Team anmelden, bestätigen ebenfalls, dass alle Teammitglieder den Passus kennen. Bei minderjährigen Teilnehmern bestätigt der Erziehungsberechtigte.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!

Bei Abmeldung eines Teams/Einzelstarters oder nicht Teilnahme am Rennen wird das bereits einbezahlte Nenngeld nicht rückerstattet!